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Allgemeine Mietbedingungen

1. Beginn und Dauer des Mietvertrages

  • Jedes Hilfsmittel hat einen von der Mietdauer abhängigen Tagesmietpreis.
  • Das Mietverhältnis beginnt am Abgabetag.
  • Das Mietverhältnis endet am Rückgabetag.
  • Keine Mindestmietdauer.


Der Mietvertrag kann durch den Mieter jederzeit gekündigt werden. Soll das Hilfsmittel durch den Vermieter zurückgeholt werden, ist eine Frist von 10 Tagen zu berücksichtigen.
Die vorzeitige Kündigung durch den Vermieter bei Zahlungsverzug oder unsorgfältiger Behandlung des Mietobjektes durch den Mieter bleibt ausdrücklich vorbehalten.

2. Transport

Der Mietpreis versteht sich ab Domizil Vermieter. Auf Wunsch werden gegen Verrechnung Hilfsmittel an das Domizil des Mieters geliefert.

3. Sorgfaltspflicht

Die Mietgegenstände werden dem Mieter in dem ihm bekannten Zustand überlassen. Der Mieter hat die Mietsache mit aller Sorgfalt zu behandeln. Die Bedienungs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sind einzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen stets in einwandfreiem Zustand zu halten. Für Schäden und Diebstahl ist der Mieter verantwortlich. Es ist Sache des Mieters, für einen Haftpflichtversicherungs-Schutz bei Beschädigung oder Diebstahl besorgt zu sein.
Bei Beendigung des Mietvertrages sind die Mietgegenstände in gereinigtem Zustand zurückzubringen. Für allfälligen Reinigungsaufwand durch den Vermieter wird dem Mieter Rechnung gestellt.


4. Störungen

Allfällige Störungen oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Vermieter bemüht sich, die Störung möglichst schnell zu beheben. Er kann einen Austausch mit einem gleichwertigen Gerät vornehmen.

5. Kauf von Miethilfsmitteln

Fast alle Hilfsmittel die wir vermieten, können auch käuflich erworben werden. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

6. Allgemeine Regelungen

Umbauten und Veränderungen am Mietobjekt sind nicht gestattet. Das gemietete Hilfsmittel bleibt im Eigentum des Vermieters und darf durch den Mieter ohne Zustimmung des Vermieters weder weitergegeben noch verkauft werden. Ein Kauf von gemieteten Hilfsmitteln ist auf Anfrage möglich. Adressänderungen des Mieters sind dem Vermieter innert 10 Tagen zu melden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Mietvertrag (OR 253 ff.)

Diese Mietbedingungen sind integrierender Bestandteil des Mietvertrages und werden beidseitig unterzeichnet



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